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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2010 - L 3 KA 23/10 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2010 - L 3 KA 23/10 B ER (https://dejure.org/2010,117508)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.10.2010 - L 3 KA 23/10 B ER (https://dejure.org/2010,117508)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Oktober 2010 - L 3 KA 23/10 B ER (https://dejure.org/2010,117508)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2010 - L 3 KA 23/10
    Dies ergibt sich aus dem in § 89 Abs. 1 S 4 SGB V normierten allgemeinen Rechtsgrundsatz ("In diesem Fall gelten die Bestimmungen des bisherigen Vertrags bis zur Entscheidung des Schiedsamts vorläufig weiter"), dem die Fortgeltung einer an sich auf das Vorjahr begrenzten und nicht der Kündigung bedürfenden Vereinbarung zu entnehmen ist (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 11 = BSGE 95, 199; vgl dazu auch die Ausführungen von Clemens, juris-PK, § 106 Rn 163 mwN).
  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 57/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beiziehung der erweiterten Arzneimitteldateien durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2010 - L 3 KA 23/10
    Derartige Einwendungen sind bereits vor den Prüfgremien geltend zu machen (vgl zur Präklusion verspäteten Vorbringens ua BSG, Urteil vom 8. Mai 1985 - 6 RKa 24/83 - juris; ebenso zur Geltendmachung von Datenfehlern bei der Richtgrößenprüfung: BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 19).
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R

    Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2010 - L 3 KA 23/10
    Die betroffene Praxis muss sich nach Zusammensetzung der Patienten und hinsichtlich schwerpunktmäßig zu behandelnder Gesundheitsstörungen vom typischen Zuschnitt einer Praxis der Vergleichsgruppe unterscheiden (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 50) und diese Abweichung muss sich auf die überdurchschnittlich häufig erbrachten bzw verordneten Leistungen auswirken.
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 79/03 R

    Beschwerdeausschuss - statistische Überprüfung von Gesprächsleistungen eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2010 - L 3 KA 23/10
    Praxisbesonderheiten sind aus der Zusammensetzung der Patienten eines Vertragsarztes herrührende Umstände, die sich auf das Behandlungsverhalten des Arztes auswirken und in den Praxen der Vergleichsgruppe - hier: der Fachgruppe - nicht in entsprechender Weise anzutreffen sind (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 79/03 R - juris).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2010 - L 3 KA 23/10
    Praxisbesonderheiten sind aus der Zusammensetzung der Patienten eines Vertragsarztes herrührende Umstände, die sich auf das Behandlungsverhalten des Arztes auswirken und in den Praxen der Vergleichsgruppe - hier: der Fachgruppe - nicht in entsprechender Weise anzutreffen sind (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27; BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 79/03 R - juris).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 68/05 B

    Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Versorgung mit Arzneimitteln,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2010 - L 3 KA 23/10
    So wird dem unterschiedlichen Aufwand bei der Behandlung von älteren im Vergleich zu jüngeren Patienten bereits dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass bei den Arzneikosten die Werte des einzelnen Arztes getrennt nach Mitgliedern/Familienangehörigen und Rentnern ermittelt werden (BSG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - B 6 KA 68/05 B - juris); eine weitere Aufschlüsselung der Altersstruktur innerhalb der Gruppe der Rentner ist dagegen regelmäßig nicht erforderlich (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. September 2005 - L 5 KA 72/04 - juris).
  • BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 24/83
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2010 - L 3 KA 23/10
    Derartige Einwendungen sind bereits vor den Prüfgremien geltend zu machen (vgl zur Präklusion verspäteten Vorbringens ua BSG, Urteil vom 8. Mai 1985 - 6 RKa 24/83 - juris; ebenso zur Geltendmachung von Datenfehlern bei der Richtgrößenprüfung: BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 19).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - L 5 KA 72/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2010 - L 3 KA 23/10
    So wird dem unterschiedlichen Aufwand bei der Behandlung von älteren im Vergleich zu jüngeren Patienten bereits dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass bei den Arzneikosten die Werte des einzelnen Arztes getrennt nach Mitgliedern/Familienangehörigen und Rentnern ermittelt werden (BSG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - B 6 KA 68/05 B - juris); eine weitere Aufschlüsselung der Altersstruktur innerhalb der Gruppe der Rentner ist dagegen regelmäßig nicht erforderlich (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. September 2005 - L 5 KA 72/04 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 3 KA 80/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2010 - L 3 KA 23/10
    Dabei wird den Vertragsärzten in Niedersachsen über die erweiterten Arzneimitteldateien selbst für solche nicht taggenau erfasste Verordnungen ein Abgleich mit der Praxis-EDV ermöglicht (vgl hierzu auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 17. Dezember 2008 - L 3 KA 80/08 ER).
  • SG Hannover, 05.09.2012 - S 65 KA 365/12
    Zu berücksichtigen sind auch die Grundsätze zu einstweiligen Regelungen nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG (vgl. zur ständigen Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 8.10.2010, Az: L 3 KA 23/10 B ER, unveröffentlicht; Beschl. v. 28.5.2009, Az: L 3 KA 99/08 ER, Rn. 19, zit. nach juris), nämlich dass neben den Erfolgsaussichten in der Hauptsache eine gewisse Eilbedürftigkeit, vorliegend ein Aussetzungsinteresse vorliegen muss.

    Es obliegt dem geprüf-ten Arzt, spezielle Strukturen aufzuzeigen, etwa indem er die bei ihm schwerpunktmä-ßig behandelten Erkrankungen aufzählt und mitteilt, welcher Prozentsatz seiner Patien-ten ihnen jeweils zuzuordnen ist und welcher Aufwand an Arzneimitteln für die Thera-pie der konkreten Erkrankung erforderlich ist (siehe: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 8.10.2010, Az: L 3 KA 23/10 B ER, S. 10, unveröffentlicht, unter Bezugnah-me auf: Clemens, juris-PK, § 106 Rn. 120 mwN).

  • SG Hannover, 19.08.2011 - S 65 KA 441/11
    Zu berücksichtigen sind auch die Grund-sätze zu einstweiligen Regelungen nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG (vgl. zur ständigen Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 8.10.2010, Az: L 3 KA 23/10 B ER, unveröffentlicht; Beschl. v. 28.5.2009, Az: L 3 KA 99/08 ER, Rn. 19, zit. nach juris), nämlich dass neben den Erfolgsaussichten in der Hauptsache eine gewisse Eilbe-dürftigkeit, vorliegend ein Aussetzungsinteresse vorliegen muss.

    Für Praxisbesonderheiten obliegt es dem jeweils geprüften Arzt, spezielle Strukturen aufzuzeigen, etwa indem er die bei ihm schwerpunktmäßig behandelten Erkrankungen aufzählt und mitteilt, welcher Prozentsatz seiner Patienten ihnen jeweils zuzuordnen ist und welcher Aufwand an Arzneimitteln für die Therapie der konkreten Erkrankung erforderlich ist (vgl.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 8.10.2010, Az: L 3 KA 23/10 B ER, S. 10, unveröffentlicht, unter Be-zugnahme auf: Clemens, juris-PK, § 106 Rn. 120 mwN).

  • SG Hannover, 13.02.2013 - S 65 KA 381/08

    Auswirkungen einer Überschreitung der Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel;

    Es obliegt dem geprüften Arzt, spezielle Strukturen aufzuzeigen, etwa indem er die bei ihm schwerpunktmäßig behandelten Erkrankungen aufzählt und mitteilt, welcher Prozentsatz seiner Patienten ihnen jeweils zuzuordnen ist und welcher Aufwand an Arzneimitteln für die Therapie der konkreten Erkrankung erforderlich ist (siehe: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 8.10.2010, Az: L 3 KA 23/10 B ER, S. 10, unveröffentlicht, unter Bezugnahme auf: Clemens, juris-PK, § 106 Rn. 120 mwN).

    Etwaiger Vortrag zu Datenfehlern und dessen Prüfung sind nicht auf das Verwaltungsverfahren begrenzt (a.A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 28.5.2009, Az: L 3 KA 99/08 ER, Rn. 26, zit. nach juris; vgl. auch: Beschl. v. 8.10.2010, Az: L 3 KA 23/10 B ER, S. 11, unveröffentlicht).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2011 - L 3 KA 100/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - aufschiebende Wirkung einer Klage -

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein solcher Fall anzunehmen, wenn die verlangte Zahlung zu einer Existenzvernichtung oder zur Insolvenz des betroffenen Vertragsarztes führen könnte ( vgl zB Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2010 - L 3 KA 23/10 B ER ).
  • SG Hannover, 08.08.2012 - S 78 KA 383/09
    Diesbezüglicher Vortrag ist weiterhin präkludiert, denn ein derartiger Vortrag hat bereits vor den Prüfgremien zu erfolgen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.10.2010, Az.: L 3 KA 23/10 B ER unter Verweis auf BSG, Urteil vom 8. Mai 1985 , Az.: 6 RKa 24/83).
  • SG Hannover, 13.04.2011 - S 65 KA 459/09
    Es obliegt dem geprüften Arzt, spezielle Strukturen aufzuzeigen, etwa indem er die bei ihm schwerpunktmäßig behandelten Erkrankungen aufzählt und mitteilt, welcher Prozentsatz seiner Patienten ihnen jeweils zuzuordnen ist und welcher Aufwand an Arz-neimitteln für die Therapie der konkreten Erkrankung erforderlich ist (siehe: LSG Nieder-sachsen-Bremen, Beschl. v. 8.10.2010, Az: L 3 KA 23/10 B ER, S. 10, unveröffentlicht, unter Bezugnahme auf: Clemens, juris-PK, § 106 Rn. 120 mwN).
  • SG Hannover, 13.04.2011 - S 65 KA 32/08
    Es obliegt dem geprüften Arzt, spezielle Strukturen aufzuzeigen, etwa indem er die bei ihm schwerpunktmäßig behandelten Erkrankungen aufzählt und mitteilt, welcher Prozentsatz seiner Patienten ihnen jeweils zuzuordnen ist und welcher Aufwand an Arzneimitteln für die Therapie der konkreten Erkrankung erforderlich ist (siehe: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 8.10.2010, Az: L 3 KA 23/10 B ER, S. 10, unveröffentlicht, unter Bezugnahme auf: Clemens, juris-PK, § 106 Rn. 120 mwN).
  • SG Hannover, 14.09.2012 - S 65 KA 858/10
    Es obliegt dem geprüften Arzt, spezielle Strukturen aufzuzeigen, etwa indem er die bei ihm schwer-punktmäßig behandelten Erkrankungen aufzählt und mitteilt, welcher Prozentsatz sei-ner Patienten ihnen jeweils zuzuordnen ist und welcher Aufwand an Arzneimitteln für die Therapie der konkreten Erkrankung erforderlich ist (siehe: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 8.10.2010, Az: L 3 KA 23/10 B ER, S. 10, unveröffentlicht, unter Bezugnahme auf: Clemens, juris-PK, § 106 Rn. 120 mwN).
  • SG Hannover, 14.09.2011 - S 65 KA 42/08
    Es obliegt dem geprüften Arzt, spezielle Strukturen aufzuzeigen, etwa indem er die bei ihm schwer-punktmäßig behandelten Erkrankungen aufzählt und mitteilt, welcher Prozentsatz sei-ner Patienten ihnen jeweils zuzuordnen ist und welcher Aufwand an Arzneimitteln für die Therapie der konkreten Erkrankung erforderlich ist (siehe: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 8.10.2010, Az: L 3 KA 23/10 B ER, S. 10, unveröffentlicht, unter Bezugnahme auf: Clemens, juris-PK, § 106 Rn. 120 mwN).
  • SG Hannover, 14.09.2011 - S 65 KA 645/09
    Es obliegt dem geprüften Arzt, spezielle Strukturen aufzuzeigen, etwa indem er die bei ihm schwer-punktmäßig behandelten Erkrankungen aufzählt und mitteilt, welcher Prozentsatz sei-ner Patienten ihnen jeweils zuzuordnen ist und welcher Aufwand an Arzneimitteln für die Therapie der konkreten Erkrankung erforderlich ist (siehe: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 8.10.2010, Az: L 3 KA 23/10 B ER, S. 10, unveröffentlicht, unter Bezugnahme auf: Clemens, juris-PK, § 106 Rn. 120 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2012 - L 3 KA 40/12
  • SG Hannover, 22.01.2020 - S 65 KA 85/18
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